Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Infra-Rhön GmbH Mellrichstadt gegenüber Verbrauchern (Kurzfassung)
Fassung vom 03.06.2026
PDF, 2 Seiten, 51 KB
1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern über Bauarbeiten, insbesondere Bagger- und Erdarbeiten, Tiefbauarbeiten für Leitungs- und Versorgungsnetze, Pflasterarbeiten sowie Leistungen der Baustellenvorbereitung und Oberflächenwiederherstellung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Unsere Angebote beschreiben die vereinbarten Leistungen. Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots in Textform, schriftlich oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.2 Geschuldet sind nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung.
3 Mitwirkung des Kunden
3.1 Der Kunde hat die Baustelle rechtzeitig zugänglich zu machen und uns alle für die Ausführung erforderlichen Informationen zu erteilen, insbesondere zu vorhandenen Leitungen, Schächten, Einbauten, Grundstücksgrenzen, Bodenbesonderheiten und Zufahrten.
3.2 Erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen Dritter sowie die Bereitstellung von Wasser und Strom obliegen dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4 Unvorhersehbare Umstände / Zusatzleistungen
Treten nach Vertragsschluss unvorhersehbare Umstände auf, insbesondere unbekannte Leitungen, Hindernisse im Boden, Fels, Grundwasser, Altlasten, Kontaminationen, Wurzelwerk, fehlende Zufahrten oder sonstige Erschwernisse, sind dadurch veranlasste Mehrleistungen gesondert zu vergüten. Wir werden den Kunden hierüber möglichst vorab informieren.
5 Ausführung und Termine
5.1 Angaben zu Ausführungsbeginn und Fertigstellung sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Fristen verlängern sich angemessen bei nicht von uns zu vertretenden Behinderungen, insbesondere Witterung, höherer Gewalt, Materialengpässen, behördlichen Anordnungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden.
6 Vergütung und Zahlung
6.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Angebot, Aufmaß, tatsächlichem Aufwand oder Einheitspreisen.
6.2 Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen und bereitgestellte Materialien sind zulässig. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
7 Abnahme
Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht wurde. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Eine Ingebrauchnahme kann als Abnahme gelten, soweit keine erheblichen Mängel vorliegen.
8 Mängel, Haftung, Schlussbestimmungen
8.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
8.2 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
